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Tokenisation Regulation

Tokenisierung nach Schweizer Recht: DLT-Gesetz kompakt

Das Schweizer Tokenisierungsrecht erlebte 2021 einen grundlegenden Wandel, als das DLT-Gesetz die Kategorie der Registerwertrechte einführte. Für Vermögensverwalter und Family Offices ist das Verständnis dieses Rahmens heute eine Grundvoraussetzung für eine konforme Allokation in digitale Vermögenswerte.

Warum das Schweizer Tokenisierungsrecht für Vermögensverwalter relevant ist

Das Schweizer Tokenisierungsrecht ist keine akademische Randnotiz mehr – es ist operative Realität für jeden Vermögensverwalter, der digitale Wertpapiere in Betracht zieht. Die im Februar 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Obligationenrechts, des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und des SchKG bilden gemeinsam das, was der Markt als «DLT-Gesetz» bezeichnet. Diese Reformen gaben tokenisierten Instrumenten eine klare gesetzliche Grundlage, die den meisten konkurrierenden Rechtsordnungen noch fehlt. Für Family Offices, die eine Due Diligence zu privaten tokenisierten Märkten durchführen, lautet die entscheidende Frage nicht mehr, ob Blockchain ernst zu nehmen ist, sondern wie das schweizerische Zivil- und Aufsichtsrecht die Entstehung, Übertragung und Verwahrung dieser Vermögenswerte regelt. Eine falsche Einschätzung setzt Kunden Abwicklungsrisiken, Verwahrungsstreitigkeiten und möglichen Compliance-Verstössen aus.

Registerwertrechte: Die zentrale Innovation des DLT-Gesetzes

Das Kernkonzept des DLT-Gesetzes ist das Registerwertrecht. Dabei handelt es sich um ein Recht, das ein Gläubiger vertraglich in einem Wertrechtregister einträgt und das ausschliesslich über dieses Register geltend gemacht und übertragen werden kann. Eine Papierurkunde oder eine zentrale Verwahrstelle ist nicht erforderlich; das Eigentum geht on-chain über. Damit ein Registerwertrecht nach Schweizer Recht gültig ist, muss das Register bestimmte Integritätsanforderungen erfüllen: Es muss dem Berechtigten die alleinige Verfügungsmacht einräumen, unbefugte Änderungen verhindern und den Registerinhalt allen Berechtigten zugänglich machen. Diese Kriterien sind technologieneutral – grundsätzlich können sowohl permissioned als auch öffentliche Blockchains die Anforderungen erfüllen. Eine sorgfältige technische und rechtliche Prüfung der konkreten Registerimplementierung bleibt vor jeder Emission oder Sekundärübertragung unerlässlich.

Regulatorischer Perimeter der FINMA und Token-Klassifizierung

Die FINMA betreibt keine eigenständige «Krypto-Lizenz». Stattdessen wendet sie bestehende Bewilligungskategorien – Bank, Effektenhändler, Fondsverwaltung, Zahlungssystem – auf tokenbasierte Aktivitäten an, je nach wirtschaftlichem Gehalt. Die FINMA-ICO-Wegleitung von 2018 klassifiziert Token nach wie vor als Zahlungs-, Nutzungs- oder Anlage-Token; Hybride werden im Einzelfall beurteilt. Anlage-Token, die Forderungen oder Beteiligungsrechte gegenüber einem Emittenten verbriefen, fallen typischerweise unter das Effektenrecht. Das DLT-Gesetz hat die Token-Klassifizierung der FINMA nicht ersetzt, sondern ergänzt: Es schafft den zivilrechtlichen Übertragungsmechanismus, während die FINMA den aufsichtsrechtlichen Rahmen bestimmt. Berater, die sich allein auf eine «Utility»-Qualifikation stützen, um Prospektpflichten zu umgehen, sollten unabhängigen Schweizer Rechtsrat einholen – das Fehlklassifizierungsrisiko ist real, und Vollzugsverfahren haben stattgefunden.

DLT-Handelssysteme: Eine neue Marktinfrastrukturkategorie

Neben den Registerwertrechten schuf das DLT-Gesetz eine neue FINMA-Bewilligungskategorie: das DLT-Handelssystem. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Börse oder einem multilateralen Handelssystem darf ein DLT-Handelssystem sowohl institutionelle als auch Privatkunden auf derselben Plattform bedienen und zugleich Verwahrungs- und Abwicklungsfunktionen übernehmen – alles unter einem regulatorischen Dach. Zum Redaktionsschluss hat die FINMA noch keine vollständige DLT-Handelssystem-Lizenz erteilt, was den vorsichtigen, substanzorientierten Ansatz der Behörde widerspiegelt. Vermögensverwalter, die die Sekundärliquidität tokenisierter Anlagen beurteilen, sollten sorgfältig unterscheiden zwischen Plattformen, die unter einer provisorischen oder ausländischen Lizenz operieren, und solchen, die die Schweizer Regulierungsprüfung vollständig bestanden haben. Liquiditätsversprechen sind mit derselben Skepsis zu begegnen wie bei jedem illiquiden Alternativinvestment.

Grenzüberschreitende Dimension: MiCA, TVTG und EWR-Kontext

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, weshalb die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die im Dezember 2024 vollständig anwendbar wurde, Schweizer Emittenten nicht unmittelbar bindet. Werden jedoch Schweizer Token EWR-Investoren angeboten oder über EWR-Intermediäre vertrieben, können für diese Intermediäre MiCA-Pflichten entstehen. ESMA und nationale Aufsichtsbehörden wie die österreichische FMA haben eine aktive Überwachung grenzüberschreitender Token-Flüsse aus Drittstaaten angekündigt. Das benachbarte Liechtenstein – EWR-Mitglied – hat 2020 sein Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) erlassen, das MiCA-kompatibel konzipiert ist. Investhub nutzt das TVTG-Framework für die Token-Emission und ermöglicht damit Emissionsstrukturen, die liechtensteinische Regulierungskonformität mit schweizerisch-rechtlicher Vertragsdokumentation verbinden – eine praktische Brücke für grenzüberschreitende Mandate.

Verwahrung, Abwicklung und Stablecoin-Aspekte

Die Verwahrung von Registerwertrechten nach Schweizer Recht liegt an der Schnittstelle von DLT-Gesetz, Bankengesetz und den FINMA-Rundschreiben zur Auslagerung. Ein Verwahrer, der Private Keys für Kunden hält, benötigt je nach Umfang und Struktur der Dienstleistung möglicherweise eine Bank- oder Effektenhändlerbewilligung. Bei der Abwicklung tokenisierter Transaktionen kommen zunehmend Stablecoins oder CBDC-Pilotprojekte zum Einsatz. Das Helvetia-Projekt der Schweizerischen Nationalbank untersuchte die Wholesale-CBDC-Abwicklung tokenisierter Wertpapiere auf der SIX Digital Exchange – ein Konzeptnachweis für institutionelle Ambitionen, der noch keinen laufenden Markt konstituiert. Berater sollten von jeder Plattform verlangen: (i) die Rechtsgrundlage für die Verwahrung, (ii) das Abwicklungsmittel und dessen eigenen Regulierungsstatus sowie (iii) die insolvenzrechtliche Abschirmung von Kundenvermögen. Das sind keine theoretischen Fragen, sondern Standard-Due-Diligence-Punkte.

Praktische Compliance-Checkliste für Berater und Family Offices

Bevor ein tokenisiertes Instrument nach Schweizer Tokenisierungsrecht empfohlen wird, sollten Berater folgende Schritte durchlaufen: Erstens klären, ob das Instrument als Registerwertrecht qualifiziert oder welche alternative Rechtsgrundlage besteht. Zweitens die FINMA-Token-Klassifizierung prüfen und feststellen, ob ein Prospekt oder Basisinformationsblatt erforderlich ist. Drittens den Lizenzstatus des Emittenten verifizieren – zugelassener Effektenhändler oder Ausnahmetatbestand? Viertens Verwahrarrangements und Kundenvermögenstrennung beurteilen. Fünftens den grenzüberschreitenden Vertrieb kartieren: Bei EWR-Kunden MiCA und nationale Regeln hinzuziehen. Sechstens ein unabhängiges Rechtsgutachten einholen – keine Selbstauskunft der Plattform. Investhub arbeitet mit regulierten Emittenten zusammen und stellt standardisierte Dokumentation bereit, einschliesslich Zugang zum sekundären Bulletin Board und Stablecoin-Abwicklungsoptionen, um den Prozess zu erleichtern – ohne die eigene Prüfpflicht des Beraters zu ersetzen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Schweizer DLT-Gesetz (2021) führte Registerwertrechte ein: Rechtseigentum kann on-chain übertragen werden, ohne Papierurkunden oder zentrale Verwahrstellen.
  • Die FINMA wendet bestehende Bewilligungskategorien nach wirtschaftlichem Gehalt an; die Fehlklassifizierung eines Anlage-Tokens als Nutzungs-Token birgt reale Vollzugsrisiken.
  • Die neue DLT-Handelssystem-Lizenz erlaubt kombinierte Handels-, Verwahrungs- und Abwicklungsfunktionen, wurde jedoch noch nicht erteilt – Lizenzangaben von Plattformen sind kritisch zu prüfen.
  • Die Schweiz steht ausserhalb von MiCA, aber der EWR-Vertrieb Schweizer Token löst Pflichten für Intermediäre aus; Liechtensteins TVTG bietet eine MiCA-kompatible Brücke für grenzüberschreitende Emissionen.

Häufige Fragen

Was ist ein Registerwertrecht nach Schweizer Recht?

Ein Registerwertrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das in einem DLT-basierten Wertrechtregister eingetragen wird. Das Recht kann nur über dieses Register geltend gemacht und übertragen werden – Papierurkunden entfallen. Das Register muss dem Berechtigten alleinige Verfügungsmacht einräumen und vor unberechtigten Änderungen schützen. Die Anforderungen sind technologieneutral; sowohl permissioned als auch öffentliche Blockchains können grundsätzlich qualifizieren, sofern die technischen Vorgaben erfüllt sind.

Gilt MiCA für Schweizer Token-Emittenten?

MiCA bindet Schweizer Emittenten nicht direkt, da die Schweiz ausserhalb des EU/EWR steht. Werden Schweizer Token jedoch EWR-Investoren angeboten oder über EWR-Intermediäre vertrieben, entstehen für diese Intermediäre MiCA-Pflichten. ESMA und nationale Behörden wie die österreichische FMA überwachen aktiv grenzüberschreitende Token-Flüsse. Schweizer Emittenten mit europäischem Vertriebsziel sollten vor der Platzierung rechtlichen Rat zu beiden Rechtsordnungen einholen.

Welche FINMA-Lizenz benötigt eine Plattform für tokenisierte Wertpapiere?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Plattformen, die mit tokenisierten Effekten handeln, benötigen möglicherweise eine Effektenhändlerbewilligung oder – nach DLT-Gesetz – eine DLT-Handelssystem-Bewilligung. Die Verwahrung von Private Keys in grossem Umfang kann eine Bankbewilligung erfordern. Die FINMA prüft nach dem Grundsatz «Substance over Form»: Die wirtschaftliche Funktion bestimmt die Lizenzpflicht. Berater sollten die Bewilligung unabhängig verifizieren und sich nicht auf Plattformangaben verlassen.

Wie verhält sich das liechtensteinische TVTG zum Schweizer Tokenisierungsrecht?

Das liechtensteinische TVTG (2020) reguliert Token-Dienstleister und Emittenten im EWR und ist MiCA-kompatibel konzipiert. Es bietet einen regulierten Zugang zum europäischen Investorenmarkt. Investhub nutzt das TVTG-Framework für Token-Emissionen und ermöglicht so Strukturen, die liechtensteinische Regulierungskonformität mit schweizerisch-rechtlicher Vertragsdokumentation verbinden – eine praktische Lösung für grenzüberschreitende Mandate.

Schafft Tokenisierung nach Schweizer Recht Liquidität für illiquide Anlagen?

Tokenisierung kann die administrative Effizienz, Stückelung und potenzielle Handelbarkeit privater Anlagen verbessern. Sie schafft jedoch keine Liquidität dort, wo das Basisinstrument illiquide ist. Der Sekundärmarkt für tokenisierte Privatmarktanlagen ist nach wie vor dünn. Vermögensverwalter sollten Liquiditätsannahmen kritisch stress-testen und sicherstellen, dass Kunden verstehen: Ein DLT-Übertragungsmechanismus garantiert keinen kaufwilligen Käufer zu einem angemessenen Preis.

Welche Due-Diligence-Schritte sollte ein Family Office vor einer Investition in ein Schweizer tokenisiertes Wertpapier durchführen?

Wesentliche Schritte: Rechtsgrundlage des Instruments prüfen (Registerwertrecht oder vertraglicher Anspruch); FINMA-Token-Klassifizierung und Prospektpflicht klären; Lizenzstatus des Emittenten verifizieren; Verwahrungs- und Vermögenstrennungsarrangements beurteilen; grenzüberschreitende Vertriebscompliance kartieren; unabhängiges Schweizer Rechtsgutachten einholen. Standardisierte Plattformen reduzieren den operativen Aufwand, ersetzen jedoch nicht die eigenständige treuhänderische Prüfpflicht des Beraters für jedes einzelne Instrument.

Das Schweizer Tokenisierungsrecht bietet einen der weltweit kohärentesten gesetzlichen Rahmen für digitale Wertpapiere – Kohärenz bedeutet jedoch keine Einfachheit. Das Zusammenspiel von zivilrechtlicher Registerwertrecht-Mechanik, dem tätigkeitsbasierten Lizenzsystem der FINMA, der extraterritorialen Reichweite von MiCA und dem liechtensteinischen TVTG schafft ein mehrschichtiges Compliance-Umfeld, das sorgfältige Strukturierung belohnt. Investhub unterstützt Vermögensverwalter und Family Offices in diesem Umfeld mit regulierter Emissionsinfrastruktur, standardisierter Dokumentation und Zugang zu einem sekundären Bulletin Board. Wenn Sie eine Due Diligence zu einem tokenisierten Instrument durchführen oder ein erstes Emissionsmandat in Betracht ziehen, stehen wir für ein vertrauliches Gespräch mit Ihrem Team gerne zur Verfügung.