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Tokenisation Regulation

Deutschland Tokenisierungsgesetz (eWpG) erklärt

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) hat die rechtlichen Grundlagen für digital begebene Wertpapiere in Deutschland grundlegend neu definiert. Für Vermögensverwalter und Family Offices, die regulatorische Due Diligence betreiben, ist ein tiefes Verständnis dieses Rahmens keine Option mehr, sondern Pflicht.

Was ist das Deutschland Tokenisierungsgesetz? Das eWpG im Überblick

Das Deutschland Tokenisierungsgesetz nahm mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) am 10. Juni 2021 konkrete Gestalt an. Das Gesetz erlaubt die Emission von Inhaberschuldverschreibungen als rein elektronische Wertpapiere — ohne die jahrhundertealte Pflicht zur Hinterlegung einer physischen Globalurkunde bei Clearstream. Elektronische Wertpapiere werden in ein Wertpapierregister eingetragen, das entweder als zentrales Register (z. B. durch Clearstream) oder — im Fall von Kryptowertpapieren — als dezentrales, auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierendes Register geführt wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht beide Registertypen; vor der Inbetriebnahme eines Kryptowertpapierregisters ist eine Anzeige bei der BaFin zwingend erforderlich. Deutschland gehört damit zu den wenigen G7-Staaten mit einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für tokenisierte Kapitalmarktinstrumente, anstatt sich auf regulatorische Sandkästen oder aufsichtliche Guidance-Schreiben zu stützen.

Zwei-Schienen-Architektur: Zentralregisterwertpapiere vs. Kryptowertpapiere

Das eWpG unterscheidet klar zwischen zwei Registertypen: Zentralregisterwertpapieren und Kryptowertpapieren. Zentralregister orientieren sich an der bestehenden Clearstream-Infrastruktur — effizient, institutionellen Depotbanken vertraut, jedoch nicht wirklich dezentralisiert. Kryptowertpapierregister hingegen können DLT-Technologie einsetzen und müssen nicht von einer Bank oder einer zentralen Verwahrstelle betrieben werden. Jede juristische Person, die die Fit-and-Proper-Anforderungen der BaFin erfüllt und hinreichende technische sowie organisatorische Vorkehrungen nachweist, kann einen solchen Registerbetrieb beantragen. Das eröffnet den Markt für regulierte Fintech-Anbieter und spezialisierte Tokenisierungsplattformen. Zentral: Die mit einem Kryptowertpapier verbundenen Rechte entstehen unmittelbar im Register selbst — nicht in einem separaten Papierinhaber — sodass dem Ledger-Eintrag genuine rechtliche Vorrangstellung zukommt. Investoren und Berater sollten jedoch beachten, dass die Sekundärmarktliquidität in Kryptowertpapierregistern im Vergleich zu konventionellen Handelsplätzen weiterhin deutlich geringer ist und die operationellen Risiken der DLT-Infrastruktur sorgfältiger Prüfung bedürfen.

Anwendungsbereich, Assetklassen und aktuelle Grenzen

In seiner gegenwärtigen Fassung erfasst das eWpG Inhaberschuldverschreibungen sowie — nach den Fondstoken-Änderungen von 2023 (eWpG-Novelle) — elektronische Fondsanteile. Aktien einer deutschen AG sind ausdrücklich vom DLT-Pfad ausgenommen, eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die mit der Komplexität des Aktienregisters nach dem Aktiengesetz zusammenhängt. Tokenisiertes Eigenkapital in einem deutschen Rechtsmantel erfordert daher nach wie vor konventionelle Aktienregistermechanik oder eine Holdingstruktur. Bei grenzüberschreitenden Emissionen für EU-Investoren sollten Berater die EU-Pilotregelung für DLT-Marktinfrastrukturen (Verordnung EU 2022/858) in die eWpG-Analyse einbeziehen, da beide Rahmenwerke unmittelbar interagieren. ESMA hat technische Standards zur Pilotregelung veröffentlicht, die zulässige Finanzinstrumente, Transaktionsschwellen und Zentralverwahrer-Pflichten regeln — und die vor dem Launch gegen das Zielbild der Anlegerstruktur und der Vertriebsstrategie abgeglichen werden müssen.

BaFin-Aufsicht, MiCA und die regulatorischen Schnittstellen

Die BaFin steht im Zentrum der deutschen Aufsicht über digitale Wertpapiere. Betreiber von Kryptowertpapierregistern benötigen eine eigenständige Erlaubnis, die sich von einer MiFID-II-Wertpapierfirmaerlaubnis, einer Zahlungsinstitutszulassung und einer CASP-Erlaubnis nach MiCA unterscheidet. MiCA, seit Dezember 2024 vollständig anwendbar, regelt die Emission und den Handel von Kryptowerten im weiteren Sinne — nimmt aber Finanzinstrumente, die bereits unter MiFID II reguliert sind, ausdrücklich aus. Darunter fallen eWpG-Wertpapiere. Praktische Konsequenz: Ein eWpG-Kryptowertpapier benötigt kein MiCA-Whitepaper; die Plattform, die seinen Handel facilitiert, könnte jedoch eine CASP-Erlaubnis benötigen, wenn sie daneben auch Kryptowerte im Anwendungsbereich von MiCA anbietet. Berater müssen jedes Produkt sorgfältig gegen beide Regulierungsrahmen abgrenzen. Die BaFin hat ein klärendes Merkblatt zur Abgrenzung veröffentlicht; die ESMA-Q&As sollten von Vermögensverwaltern neben dem Gesetzestext als primäre Referenzquelle herangezogen werden.

Liechtensteins TVTG als ergänzendes Rahmenwerk

Während das eWpG die inländische Rechtsgrundlage für tokenisierte Wertpapiere schafft, bietet das liechtensteinische Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG, in Kraft seit 2020) ein paralleles — und in mehrerer Hinsicht breiteres — Rahmenwerk innerhalb des EWR. Das TVTG verfolgt einen technologieneutralen Rechte-Container-Ansatz: Nahezu jedes Vermögensrecht kann tokenisiert und auf einem vertrauenswürdigen Technologiesystem mit rechtlicher Wirkung abgebildet werden. Das macht Liechtenstein zu einem attraktiven Emissionsstandort für Strukturen, die außerhalb des aktuellen eWpG-Anwendungsbereichs liegen — etwa tokenisierte Sachwerte, Private-Equity-Beteiligungen oder strukturierte Schuldverschreibungen mit aktiengebundenen Merkmalen. Investhub operiert innerhalb des liechtensteinischen TVTG-Rahmens und ermöglicht Emittenten, regulierte Tokenangebote mit rechtskonformem Mantel, Stablecoin-Settlement und einem sekundären Bulletin Board für Anleger-Liquidität an europäische und internationale Investoren zu richten. Vermögensverwalter, die grenzüberschreitende Mandate betreuen, sollten prüfen, ob eine TVTG-Struktur, eine eWpG-Struktur oder eine Kombination das optimale Risiko-Rendite- und Compliance-Profil bietet.

Due-Diligence-Checkliste für Berater und Family Offices

Bevor Kundenkapital in tokenisierte Instrumente allokiert wird — ob unter dem eWpG oder einem vergleichbaren Rahmen —, sollten Berater folgende Bereiche systematisch prüfen. Registerintegrität: Wer betreibt das Wertpapierregister, auf Basis welcher Erlaubnis, und welche Business-Continuity- und Cybersicherheitsvorkehrungen bestehen? Rechtliche Durchsetzbarkeit: Hat externer Rechtsrat bestätigt, dass das Token-Eigentum in den relevanten Jurisdiktionen einklagbare Rechte begründet? Verwahrung: Werden digitale Vermögenswerte von einem regulierten Kryptoverwahrer gehalten (§ 1 Abs. 1a KWG in Deutschland bzw. das Äquivalent unter dem TVTG in Liechtenstein)? Abwicklungsendgültigkeit: Unterstützt das DLT-Protokoll unwiderrufliche Abwicklung, und in welchem Zeitrahmen? Sekundärmarkt-Liquidität: Welche Handels- oder Bulletin-Board-Lösung existiert, und unter welchem regulatorischen Rahmen betreibt sie dies? Steuerliche Behandlung: Hat die zuständige Finanzbehörde Guidance zur Kursgewinn- und Einkommensqualifikation veröffentlicht? Jede Lücke in dieser Checkliste stellt ein Risiko dar, das im Investment-Committee-Memo quantifiziert und dokumentiert werden sollte.

Ausblick: Konvergenz, Reform und die nächsten Schritte

Der deutsche Gesetzgeber hat weitere eWpG-Erweiterungen signalisiert, darunter die mögliche Einbeziehung von Aktientokens, da die breitere Kapitalmarktunions-Agenda der EU die Mitgliedstaaten in Richtung harmonisierter Digital-Asset-Regime drängt. Die EU-DLT-Pilotregelung, die mindestens bis 2026 — mit optionaler Verlängerung — läuft, generiert Praxisdaten, die den nächsten Gesetzgebungszyklus wesentlich prägen dürften. Auf EU-Ebene entwickelt ESMA kontinuierlich technische Standards, die regeln werden, wie Kryptowertpapiere grenzüberschreitend gehandelt und abgewickelt werden können. Vermögensverwalter sollten das aktuelle Rahmenwerk als ein lebendiges Dokument betrachten, nicht als statischen Endpunkt. Praktische Empfehlung: Tokenisierte Transaktionen sollten von Anfang an mit ausreichender vertraglicher Flexibilität ausgestattet werden — Step-in-Klauseln, Fallback-Mechanismen, Rechtswahl-Optionalität —, um regulatorische Weiterentwicklungen aufzufangen, ohne eine vollständige Restrukturierung auslösen zu müssen. Die Einbindung von Rechtsberatern mit grenzüberschreitender DLT-Expertise von Beginn an ist kein Kostenfaktor, sondern aktives Risikomanagement.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das eWpG (2021) verleiht Inhaberschuldverschreibungen und Fondsanteilen als elektronische Registereinträge volle Rechtsgültigkeit unter BaFin-Aufsicht — ohne physische Urkunde.
  • Kryptowertpapierregister nach dem eWpG können von Nicht-Banken auf DLT betrieben werden, erfordern aber eine explizite BaFin-Erlaubnis und robuste operationelle Kontrollen.
  • MiCA und eWpG verlaufen auf parallelen Spuren: eWpG-Wertpapiere sind MiFID-II-Instrumente und fallen nicht unter die MiCA-Whitepaper-Pflicht; zugehörige Handelsplattformen können jedoch eine CASP-Erlaubnis benötigen.
  • Liechtensteins TVTG bietet ein ergänzendes EWR-reguliertes Rahmenwerk für Assetklassen, die das eWpG noch nicht abdeckt, darunter Private-Equity-Beteiligungen und Sachwert-Token.
  • Die Sekundärmarktliquidität in tokenisierten Wertpapiermärkten ist wesentlich geringer als in konventionellen Märkten; dieses Illiquiditätsrisiko muss in Geeignetheitsbeurteilungen explizit dokumentiert werden.

Häufige Fragen

Was ist das eWpG und was regelt es?

Das eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) ist seit Juni 2021 in Kraft und erlaubt die Emission von Inhaberschuldverschreibungen sowie — seit der Novelle 2023 — Fondsanteilen als rein elektronische Registereinträge ohne physische Urkunde. Das Register steht unter BaFin-Aufsicht. Aktien einer deutschen AG sind vom DLT-Pfad des eWpG derzeit ausdrücklich ausgenommen.

Gilt das Deutschland Tokenisierungsgesetz auch für Kryptowerte nach MiCA?

Nein. eWpG-Wertpapiere gelten als MiFID-II-Finanzinstrumente und sind damit vom MiCA-Anwendungsbereich ausgenommen. Sie benötigen kein MiCA-Whitepaper. Plattformen, die diese Token handeln oder verwahren und daneben auch MiCA-pflichtige Kryptowerte anbieten, können jedoch eine CASP-Erlaubnis benötigen. Jedes Produkt und jede Dienstleistung ist individuell gegen beide Regime abzugrenzen.

Wer beaufsichtigt Kryptowertpapierregister in Deutschland?

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt Kryptowertpapierregister nach dem eWpG. Betreiber müssen die BaFin vor dem Betriebsbeginn informieren, Fit-and-Proper-Anforderungen erfüllen und angemessene technische sowie organisatorische Kontrollen nachweisen. Diese Erlaubnis ist von einer MiFID-II-Wertpapierfirmaerlaubnis oder einer MiCA-CASP-Erlaubnis zu unterscheiden.

Können tokenisierte Aktien (Shares) nach dem eWpG begeben werden?

Noch nicht. Stammaktien einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) sind aufgrund der Komplexität des Aktienregisters nach dem Aktiengesetz ausdrücklich vom DLT-Pfad des eWpG ausgenommen. Tokenisiertes Eigenkapital in deutschem Rechtsmantel setzt daher nach wie vor konventionelle Aktienregistermechanik oder eine Holdingstruktur voraus. Eine gesetzgeberische Erweiterung wird diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen.

Wie unterscheidet sich Liechtensteins TVTG vom deutschen eWpG?

Das liechtensteinische TVTG ist technologieneutral und erfasst nahezu jedes Vermögensrecht, das auf einem vertrauenswürdigen Technologiesystem abgebildet werden kann — darunter Private-Equity-Beteiligungen, Sachwertrechte und strukturierte Instrumente. Das eWpG ist instrumentenspezifisch und derzeit auf Anleihen und Fondsanteile begrenzt. Beide Rahmenwerke gelten innerhalb des EWR und eignen sich als komplementäre Instrumente für die grenzüberschreitende Kapitalmarktstrukturierung.

Welche Hauptrisiken bestehen bei Investitionen in eWpG-Kryptowertpapiere?

Wesentliche Risiken umfassen begrenzte Sekundärmarktliquidität im Vergleich zu konventionellen Wertpapieren, DLT-Infrastruktur- und Cybersicherheitsrisiken, Business-Continuity-Risiken des Registerbetreibers, sich entwickelnde regulatorische Behandlung in verschiedenen Jurisdiktionen sowie steuerliche Unsicherheiten in manchen Mitgliedstaaten. Berater müssen jede Risikokomponente in Geeignetheitsbeurteilungen und Investment-Committee-Vermerken explizit dokumentieren.

Das deutsche eWpG ist keine regulatorische Versuchsanordnung, sondern eine ernsthafte, vollstreckbare Rechtsgrundlage für tokenisierte Wertpapiere. Für Vermögensverwalter und Family Offices eröffnet dieser Rahmen echte Chancen, diversifizierte, digital abgewickelte Kapitalmarktinstrumente innerhalb eines beaufsichtigten Perimeters zu erschließen. Die Risiken — Illiquidität, operative Risiken, grenzüberschreitende Regulierungskomplexität — sind real und müssen mit derselben Sorgfalt bewertet werden wie jedes andere Alternative Investment. Investhub unterstützt regulierte Emittenten in Liechtenstein und im weiteren EWR mit konformer Token-Emission, Stablecoin-Settlement und Sekundärmarktzugang. Wenn Sie Due Diligence zu einem tokenisierten Angebot durchführen oder Emissionsstrukturen für Ihre Klienten prüfen, sprechen Sie mit unserem Team.